Liebe Eltern,
für die Notbetreuung in der Schule gibt es von der niedersächsischen Landesschulbehörde neue Vorgaben.
Folgende Kriterien werden nun bei der Aufnahme berücksichtigt:
1. Kinder, die bisher im Rahmen der Notbetreuung berücksichtigt wurden, werden weiterhin betreut.
2. Überdies können nun auch Kinder betreut werden, deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte in einem Berufszweig von allgemein öffentlichem Interesse tätig sind. Dazu zählen
– Bereiche der Energieversorgung
– Wasserversorgung
– Ernährung und Hygiene
– Finanzen
– Telekommunikation und Informationstechnik
– Transport und Verkehr
– Entsorgung
– Medien und Kulturkommunikation
3. Betreuung in besonderen Härtefällen
Ich möchte noch einmal betonen, dass die Schule verpflichtet ist, die Notbetreuung auf ein notwendiges und epidemologisches Maß zu begrenzen. Ziel der Schulschließungen ist die Verlangsamung der Ausbereitung des Coronavirus. Ich bitte Sie daher, vor der Inanspruchnahme der Notbetreuung sämtliche andere Möglichkeiten der Betreuung auszuschöpfen. Das bedeutet auch, dass Sie bitte einen Nachweis darüber erbringen, dass es für beide Elternteile nicht möglich ist, im Homeoffice zu arbeiten.
Sollten Sie Ihr Kind zur Notbetreuung anmelden wollen, melden Sie sich telefonisch oder senden Sie eine E-Mail an notbetreuung@grundschule-am-feldbusch.de. Bitte geben Sie den Namen des Kindes, eine Begründung für die Notbetreuung und den Zeitraum an, für den Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen möchten.
Herzlichen Dank!
Meike Warband, Schulleiterin